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   BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63   

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BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63 (https://dejure.org/1964,322)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1964 - V C 5.63 (https://dejure.org/1964,322)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1964 - V C 5.63 (https://dejure.org/1964,322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Selbständige Bedeutung eines Widerrufsvorbehalts - Verwirkung des Rückforderungsanspruchs einer Behörde i.F.d. Zulässigkeit des Widerrufs eines Bescheides über die Bewilligung einer Requisitionsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1965, 728
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
    Nach der treffenden Formulierung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 25, 47 [51 ff.]) soll die Verwirkung die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausschließen.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
    Erst wenn dieser zurückgenommen werden kann und zurückgenommen worden ist, wird der Weg zu einer Rückforderung unter dem Gesichtspunkt der Bereicherung oder Erstattung frei (vgl. insbesondere Urteil des VI. Senats in BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [263]; seither ständige Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des IV. Senats in BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [10]).
  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
    Erst wenn dieser zurückgenommen werden kann und zurückgenommen worden ist, wird der Weg zu einer Rückforderung unter dem Gesichtspunkt der Bereicherung oder Erstattung frei (vgl. insbesondere Urteil des VI. Senats in BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [263]; seither ständige Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des IV. Senats in BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [10]).
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
    Wie mit Recht im Urteil des VI. Senats vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57] [284]) klargestellt worden ist, gilt der Grundsatz - daß ein Rückforderungsanspruch regelmäßig nur dann entsteht, wenn auch der die Rechtslage konkretisierende Verwaltungsakt mit rückwirkender Kraft zurückgenommen werden durfte - nur für die Rückforderung von Überzahlungen auf Grund eines gesetzlich vorgeschriebenen endgültigen fehlerhaften Festsetzungsbescheides, nicht aber dagegen bei Überzahlungen, die auf Grund verwaltungsinterner Zahlungsanweisungen vorgenommen worden sind, wie beispielsweise bei-Abschlagszahlungen auf erst künftig endgültig festzusetzende Beträge.
  • BVerwG, 28.03.1962 - V C 57.61

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Neufestsetzung einer Nutzungsentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
    Sie ist im Verhältnis zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts über den Widerruf rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte eine Ausnahmevorschrift (Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 -) und daher nicht auf die sich aus der FTA Nr. 111 ergebenden Entschädigungsfälle zu übertragen (vgl. auch den vom Berufungsgericht zitierten Beschluß des V. Senats vom 28. September 1959 - BVerwG V B 298.58 -).
  • BVerwG, 17.10.1960 - V C 205.59
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
    Daß die Requisition auch dann ein Hoheitsakt ist, wenn wie hier nach Art von vertraglichen Verhandlungen das Einverständnis des Betroffenen eingeholt wird, hat der erkennende Senat schon mehrfach entschieden (insbesondere BVerwGE 11, 150 [BVerwG 17.10.1960 - V C 205/59] [153]).
  • BVerwG, 28.09.1959 - V B 298.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63
    Sie ist im Verhältnis zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts über den Widerruf rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte eine Ausnahmevorschrift (Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 57.61 -) und daher nicht auf die sich aus der FTA Nr. 111 ergebenden Entschädigungsfälle zu übertragen (vgl. auch den vom Berufungsgericht zitierten Beschluß des V. Senats vom 28. September 1959 - BVerwG V B 298.58 -).
  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 3.63

    Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Verwirkung eines

    Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 -).

    Der erkennende Senat hat über einen gleichliegenden Fall in seinem Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - entschieden.

    In der Sache BVerwG V C 5.63 sind die Voraussetzungen zur Rücknahme des ursprünglichen Festsetzungsaktes ohne weiteres als erfüllt angesehen worden, weil der Klägerin hätte bekannt sein müssen, daß sie die auf sie entfallenden Kosten der Bauwache von ihrer Rechnung absetzen mußte.

    In dem früheren Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - ist keineswegs übersehen worden, daß nicht das bloße Untätigbleiben zur Annahme einer Verwirkung genüge, sondern daß darüber hinaus noch besondere Umstände hinzukommen müßten.

  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 4.63

    Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Verwirkung eines

    Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 -).

    Der erkennende Senat hat über einen gleichliegenden Fall in seinem Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - entschieden.

    In der Sache BVerwG V C 5.63 sind die Voraussetzungen zur Rücknahme des ursprünglichen Festsetzungsaktes ohne weiteres als erfüllt angesehen worden, weil der Klägerin hätte bekannt sein müssen, daß sie die auf sie entfallenden Kosten der Bauwache von ihrer Rechnung absetzen mußte.

    In dem früheren Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - ist keineswegs übersehen worden, daß nicht das bloße Untätigbleiben zur Annahme einer Verwirkung genüge, sondern daß darüber hinaus noch besondere Umstände hinzukommen müßten.

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Weder der Widerruf einer Begünstigung noch die Rückforderung einer Leistung kann daher auf einen seiner rechtlichen Qualität nach unzulässigen, z.B. unerlaubten Vorbehalt gestützt werden (BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3; vgl. auch BVerwG in DVBl. 1965, 728, 729).
  • BVerwG, 21.09.1976 - 2 B 41.76

    Rechtsmittel

    Solche Umstände können, wie es das Berufungsgericht im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - (DVBl. 1965, 728) und an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1957 - II ZR 15/56 - (BGHZ 25, 47 [51 ff.]) getan hat, auch als illoyal verspätetes Geltendmachen von Rechten gegenüber dem Verpflichteten bezeichnet werden.

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht übrigens schon in der oben genannten Entscheidung ausdrücklich ausgesprochen (DVBl. 1965, 728 [730]).

  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 149.63

    Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Verwirkung bzw. illoyal

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - entschieden hat, können überzahlte Requisitionsentschädigungen nur dann zurückgefordert werden, wenn der die Grundlage der Überzahlung bildende Verwaltungsakt widerrufen werden kann und widerrufen worden ist.

    Die von den Klägerinnen anerkannte Klausel schafft (im Gegensatz zu der unerheblichen Klausel in der Sache BVerwG V C 5.63) insofern klare Verhältnisse für den Entschädigungsberechtigten, als dieser damit rechnen muß, daß auch noch nach mehreren Jahren ein Rückforderungsanspruch geltend gemacht werden könnte.

  • BVerwG, 10.06.1971 - VII B 80.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Anwendbarkeit und der Inhalt des Begriffs der Verwirkung im öffentlichen Recht ist durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (so BVerwGE 6, 204; 22, 190 [191]; Beschluß vom 9. Mai 1958 - BVerwG I B 109.57 - in DVBl. 1958, 619; Urteile vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - in DVBl. 1965, 728; vom 18. Februar 1964 - BVerwG II C 32.61 -, Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 89; vom 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 - in DVBl. 1966, 600; vom 29. April 1966 - BVerwG VII C 110.64 - vom 17. Oktober 1967 - BVerwG VI C 41.65 -, Buchholz 237.5 § 94 HessBG 54 Nr. 1; vom 22. April 1970 - BVerwG V C 11.68 - in DVBl. 1970, 549 [550] = MDR.

    Die Ausführungen des angefochtenen Urteils, es sei für die Annahme einer Verwirkung erforderlich, daß zu dem Zeitmoment ein illoyales Verhalten des Gläubigers gegenüber einem redlichen Verhalten des Schuldners hinzutrete, stehen nicht im Widerspruch zu dem vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsatz, für die Annahme der Verwirkung sei eine illoyal verspätete Geltendmachung Voraussetzung (so BGHZ 25, 47 [52]; BVerwGE 22, 190 [191]; BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1964 und vom 9. Februar 1966 a.a.O.); denn eine illoyal verspätete Geltendmachung ist ein illoyales Verhalten, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - (DVBl. 1965, 728) ausgesprochen hat.

  • BVerwG, 07.10.1965 - V C 20.64

    Prüfungszuständigkeit von deutschen öffentlichen Stellen bei der Abwicklung von

    Für das Requisitionsentschädigungsrecht gilt dies auch, insbesondere auch dann, wenn ein Rückzahlungsverlangen der US-Besatzungsmacht vorliegt (Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - Urteil vom 6. Oktober 1964 - BVerwG V C 70.63 -).

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57] [284]) hat der erkennende Senat in seinem schon erwähnten Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - zum Vertrauensschutz bei Überzahlungen ausgeführt, daß dieser nur in Betracht komme bei der Rückforderung von Überzahlungen auf Grund eines gesetzlich vorgeschriebenen endgültigen fehlerhaften Festsetzungsbescheides, nicht aber dagegen bei Überzahlungen, die auf Grund verwaltungsinterner Zahlungsanweisungen vorgenommen worden sind, wie beispielsweise bei Abschlagszahlungen auf erst künftig endgültig festzusetzende Beträge.

  • BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65

    Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Sie setzt voraus, daß die verspätete Geltendmachung eines Rechtes gegen Treu und Glauben verstößt - also illoyal ist - (Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - [DVBl. 1965; 728] und die in diesem Urteil angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 8. Oktober 1965 - BVerwG V C 60.64 - [MDR 1966, 78 = ZLA 1966, 37]).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

    Danach gilt der Grundsatz, daß ein Rückforderungsanspruch regelmäßig nur dann entsteht, wenn auch der die Rechtslage konkretisierende Verwaltungsakt mit rückwirkender Kraft zurückgenommen werden durfte, nicht bei der Überzahlung von Abschlagszahlungen, die auf Grund verwaltungsinterner Zahlungsanweisungen vorgenommen worden sind (vgl. hierzu BVerwGE 11, 283; 13, 248 [BVerwG 19.12.1961 - Gr Sen - 1/61]; 16, 2 [BVerwG 24.10.1962 - IV C 246/60]und neuerdings das Urteil vom 22. Januar 1964 - BVerwG V C 5.63 - für den Bereich des Requisitionsentschädigungsrechts).
  • BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 124.91

    Antragsvoraussetzungen bei der Geltendmachung von Vertreibungsschäden durch den

    Die genannten Urteile BVerwG 5 C 60.64, BVerwG 3 C 22.61, BVerwG 4 C 187.62 und BVerwG 5 C 51.64 verhalten sich zur Ausschließung von der Schadensfeststellung bzw. von Ausgleichsleistungen gemäß den §§ 41 FG, 360 LAG, die Urteile BVerwG 5 C 3.63 und BVerwG 5 C 5.63 zum Widerruf und zur Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen.
  • BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 113.79

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 25.02.1997 - 5 B 91.96

    Anforderungen an die inhaltliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BVerwG, 11.02.1981 - 3 ER 200.81

    Rückerstattung der Beihilfe zur Hausratbeschaffung - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 07.09.1965 - VI C 15.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.02.1997 - 5 PKH 42.96

    Anforderungen an die inhaltliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 79/84

    Rente wegen Schadens an Körper oder Gesundheit und Heilverfahren,

  • BVerwG, 08.10.1965 - V C 60.64

    Rechtswidrigkeit eines an einen Erben gerichteten, den Erblasser von der

  • BVerwG, 15.09.1965 - V B 79.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Elektroarbeiten für die

  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 134.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1965 - V C 43.64

    Einwand der Verwirkung bzgl. eines Rückforderungsanspruchs aus überzahlten

  • BVerwG, 14.07.1965 - V C 42.64

    Einwand der Verwirkung bzgl. eines Rückforderungsanspruchs aus überzahlten

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